Sweden – The confirmation of a court ruling against the Uppsala municipality / Sweden last week, has prompted a discussion about the possibilities of social services and the police to investigate FGM cases in Sweden.
In April 2010, the municipality of Uppsala had been found guilty of discrimination and had to pay a fine of 6.000 € after having forced a 10-year old girl to undergo a gynecological examination against the will of her parents.
In 2004, the then 9-year old had travelled to Kenya with her parents, who are of Somali descent. Upon her return, social workers feared that the girl may have been genitally mutilated during this trip. The parents of the girl denied having subjected their daughter to FGM and refused a gynecological examination on the girl. Social services informed the police, who enforced the examination which showed that the girl had not been mutilated.
The family filed a complaint with the ombudsman for anti-discrimination, who decided that the decision to examine the girl was based solely on the ethnic background of the family, making it discriminatory.
The attorney of the municipality criticized the ruling, arguing that it would discourage other municipalities from investigating cases of FGM, but the ruling was confirmed by a court last week.
The case provoked a discussion on the question whether anti-discrimination laws, while important, may in fact protect those who do continue to practice FGM in Europe by making it almost impossible to investigate presumed cases of FGM.
“As an African immigrant, I know what racism means. But I also know what FGM means. We must not mix up discrimination and crime. Working with the social services and the authorities means helping them protect your daughters. They mean well, it should not be taken or looked at as discrimination. Let’s all work together to make sure that these girls are really safe and well. There cannot be laws that protect those who commit such crimes because that will give them the chance to continue practicing FGM. “ – Waris Dirie
Schweden – Nach der Bestätigung eines Urteils gegen die Kommune Uppsala / Schweden vergangene Woche ist in Schweden ein Diskussion über die Möglichkeit der Behörden, Untersuchungen anzustellen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mädchen Opfer von FGM geworden ist.
Im April 2010 verurteilte ein Bundesgericht die Kommune Uppsala zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro weil Sozialarbeiter 2005 ein 10-jähriges Mädchen zu einer gynäkologischen Untersuchung gezwungen haben sollen.
2004 war die 9-jährige mit ihren Eltern somalischer Herkunft in den Sommerferien nach Kenia gereist. Sozialarbeiter hatten im Anschluss den Verdacht geäußert, das Mädchen könne in dem Urlaub genital verstümmelt worden sein. Die Eltern bestritten dies und lehnten eine Untersuchung der Tochter ab. Das Sozialamt übergab daraufhin den Fall an die Polizei, die eine gynäkologische Untersuchung anordnete, bei der aber keine Verletzungen festgestellt wurden.
Die Familie legte daraufhin Beschwerde bei der Anti-Diskriminierungsstelle ein. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Untersuchung nur aufgrund der ethnischen Herkunft der Eltern angeordnet worden sei, und deshalb eine Diskriminierung vorläge. Die Kommune Uppsala wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Kommunalanwalt der Kommune kritisierte das Urteil scharf, weil er befürchtet, dass ein solches Urteil andere Kommunen davon abhalten könnte, ähnlichen Verdachtsfällen nachzugehen.
Die Kommune legte Beschwerde ein, die jedoch gestern in zweiter Instanz abgelehnt wurde. Der Fall löste eine Debatte über die Frage aus, ob die – grundsätzlich wichtigen – Anti-Diskriminierungsgesetze im Fall von FGM die Täter schützt und die Überprüfung von Verdachtsfällen sehr erschwert.
„Als Immigrantin aus Afrika weiß ich, was Rassismus bedeutet. Aber ich weiß auch, was es Bedeutet, Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung zu werden. Wir müssen Diskriminierung und das Verfolgen von Verbrechern auseinander halten. Mit den lokalen Behörden zusammen zu arbeiten, bedeutet ihnen dabei zu helfen, eure Töchter zu schützen. Das ist ein gutes und richtiges Vorhaben und sollte nicht als Diskriminierung verstanden oder angesehen werden. Wir sollten alle zusammen arbeiten um sicher zu stellen, dass unsere Töchter sicher sind. Es darf keine Gesetze geben, die diejenigen schützt, die ein solches Verbrechen begehen und FGM in Europa praktizieren.“ – Waris Dirie